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Kündigung

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Kündigung

Eine Kündigungsschutzklage ist innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung einzureichen. 

Diese Frist ist zwingend einzuhalten. Wichtig sind oft noch weitere Fristen, die sogar kürzer sein können. 

Deshalb ist es immer ratsam, sich nach Erhalt einer Kündigung so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um kurzfristig einen Termin zu vereinbaren.

Auch bei Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit Gehalts- oder Bonuszahlungen, virtuellen Geschäftsanteilen, Urlaubsansprüchen, Abmahnungen, Versetzungen u.a. ist ein kurzfristiges rechtliches Vorgehen ratsam. 

Der erste Schritt ist regelmäßig eine anwaltliche Beratung. In dieser wird dann erörtert, ob und wie Ansprüche durchgesetzt werden können und welche Strategie angewendet werden sollte.

Zudem kann geklärt werden, ob Kosten gegebenenfalls durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt sind oder über Prozesskostenhilfe (PKH) abgewickelt werden können. 

Über die PKH entscheidet das Gericht nach sorgfältiger Prüfung ihrer finanziellen Situation.

Zu berücksichtigen ist, dass die Parteien vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich die eigenen Anwaltskosten tragen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.